Durch wen erhalte ich wie finanzielle Unterstützung?
Falls Sie den Betrag von € 40,- (Gruppenunterricht) bzw. € 80,- (Einzelunterricht) pro Förderfach nicht selbst aufbringen können, haben Sie bitte keine Scheu, Hilfe in Anspruch zu nehmen!!! Die Abwicklung ist unkompliziert und absolut diskret!
- Finanzielle Unterstützung durch das Land NRW :
Beim Arbeitsamt Wermelskirchen können Gelder zur Finanzierung von Nachhilfe beantragt werden. Einen Antrag auf Finanzierung können stellen:
- Harz IV – Empfänger
- Arbeitnehmer mit Mindestlohn
Der Antrag kann nur dann erfolgreich gestellt werden, wenn die Versetzung Ihres Kindes wirklich gefährdet ist bzw. sog. „harte Kriterien“ greifen. Genaue Informationen dazu gibt das „Bildungs- und Teilhabepaket“ (Lernförderung § 28 Absatz 5):
Den Antrag auf finanzielle Unterstützung erhalten Sie nicht in der Schule sondern beim Arbeitsamt / der Agentur für Arbeit Wermelskirchen:
Dabringshauser Straße 33
42929 Wermelskirchen
Tel.: 01801/ 555-111
Fax: 02196/ 720-505
- Finanzielle Unterstützung durch unsere Schule:
Falls Sie keinen Anspruch auf Fördergelder seitens des Landes haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das Sekretariat oder mich (Frau Harms). Wir werden eine schnelle und unkomplizierte Lösung finden!