Ja, grundsätzlich müssen alle Schülerinnen und Schüler am sog. „Präsenzunterricht“ teilnehmen. Bei einer bestehenden Vorerkrankung gem. den Angaben des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogrupp...) entscheiden die Eltern (bzw. bei Volljährigkeit die Schülerin oder der Schüler), ob eine Teilnahme am Präsenzunterricht zumutbar ist. Weitere Hinweise finden sich hier.